Private Zwecke

Im Gebäude, der Sammlung und den Ausstellungen der Galerie Stadt Sindelfingen ist das Fotografieren oder Filmen für private, nicht kommerzielle Zwecke grundsätzlich ohne Blitz, ohne künstliches Licht, Stativ, Selfie-Stick oder Drohne erlaubt, sofern es im Wandtext oder neben dem jeweiligen Werk nicht anders gekennzeichnet ist. Dabei muss die Sicherheit der Kunstwerke gewährleistet werden und die Persönlichkeitsrechte unserer Besucher*innen gewährleistet und auf sie Rücksicht genommen werden.

Diese Genehmigung gilt nicht für Rechte Dritter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass insbesondere die Abbildung oder Verbreitung von urheber- oder persönlichkeitsrechtlich geschützten Inhalten genehmigungspflichtig ist. Für alle über die allgemeine Erlaubnis hinausgehenden Zwecke ist eine schriftliche Genehmigung erforderlich, dies gilt auch für nachträgliche Nutzungsänderungen. Besonders bei Fotos und Bewegtbildern von zeitgenössischen Kunstwerken ist zu beachten: Werke von lebenden Künstler:innen und von jenen, die noch nicht länger als 70 Jahre tot sind, genießen Urheberrechtsschutz. Ebenso sind Reproduktionsrechte zu wahren. Eine Verwertung von Aufnahmen ihrer Kunstwerke bedarf dementsprechend der vorherigen Klärung mit den Rechteinhaber*innen. Weitere Auskünfte hierzu erteilt die VG Bild-Kunst.

Das Fotografieren und Filmen für gewerbliche, kommerzielle oder wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse/Blogger*innen) ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Galerie Stadt Sindelfingen erlaubt.

Redaktionelle Zwecke

Das Fotografieren und Filmen zu redaktionellen Zwecken wie etwa einer Berichterstattung über eine aktuelle Ausstellung oder über die Galerie Stadt Sindelfingen im Allgemeinen muss vorab angemeldet und genehmigt werden.

Wissenschaftliche Zwecke

Bei der Verwendung von Aufnahmen für wissenschaftliche Zwecke muss ebenso geprüft werden, ob Urheber- und Reproduktionsrechte der Künstler*innen bestehen. Hier sollte von Fall zu Fall entschieden werden und bedarf in jedem Fall einer Abstimmung mit uns, wenn es zu gedruckten Veröffentlichungen kommt.